Umzug mit Pflegegrad
Zuschuss für Umzüge mit Umzugsspedition: Welche Förderungen stehen Pflegebedürftigen laut Bundespflegegesetz §40 SGB XI zu?
Eine plötzlich eintretende Pflegebedürftigkeit führt bei Betroffenen oftmals zu grundlegenden Veränderungen. Diese betreffen nicht nur das nähere Umfeld, sondern vor allem die betroffene Person selbst. Um jedoch die gewohnte Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden zu bewahren, bleibt oftmals nur noch ein Umzug als letzter Ausweg. An diesem Punkt kommt bei vielen Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen die Frage auf bzgl. der anfallenden Kosten, die ein solcher Umzug mit sich bringen wird. Die Antwort auf diese und weitere Fragen finden sich im Paragraph 40 Absatz 4, Sozialgesetzbuch XI.
Nach §40 Abs.4 Sozialgesetzbuch XI kann ein finanzieller Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung seitens der Pflegekasse für Ihren Wohnungswechsel gestattet werden. Wichtig hierbei: Der Pflegebedürftige muss durch diesen Umzug eine Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erhalten.
Der Gesetzgeber fördert diesen Umzug und wir helfen Ihnen dabei!
Umzüge für Pfegebedürftige mit Pflegegrad - Im hohen Alter, kommt oftmals ein Pflegegrad hinzu und ein Umzug kann die Lebensbedingungen entscheidend verbessern. Suchen Sie ein Umzugsunternehmen in Dresden?
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