Halteverbotszonen - Halteverbotsschilder - Parkverbot in Dresden
Halteverbot für Ihren Umzug - Parken wie ein Profi.
Entscheiden Sie sich für Kompetenz und Zuverlässigkeit Halteverbot Dresden |
Mit unseren Halteverbotszonen in Dresden bieten wir Ihnen als Dresdner Umzugsunternehmen einen tollen Umzugsservice. Sie kennen das sicherlich - Das berühmte Parkverbot für einen bevorstehenden Umzug oder Bauarbeiten. Als Autofahrer ist man zwar nicht begeistert, weil man besonders in Dresden oft Parkplätze suchen muss. Dennoch kann für Ihren Umzug, ob Firmenumzug, oder Privatumzug dieses Parkverbot förderlich sein. Bei der Einrichtung von Halteverbotszonen in Dresden gelten wir als zuverlässiges Dresdner Unternehmen, wenn es um das Beantragen von Parkverbotszonen und das Aufstellen von Parkverbotsschilder geht.
Das gesamte Antragsverfahren und das Aufstellen der Parkverbotsschilder übernehmen wir auf Wunsch für Sie! Teilen Sie uns bitte bei der Kontaktaufnahme mit, ob Sie ein Parkverbot für Ihren Umzug benötigen und ob der Umzug in Kombination mit der Stellung eines Möbelliftes verbunden ist.
Geringe Kosten - voller Service - einwandfreie Leistung
Die Kosten für ein Halteverbot bei Umzug fallen gering aus und sind in jedem Fall lohnenswert, wenn Sie auf einen zügigen und sauberen Umzugsverlauf Wert legen. Kontaktieren Sie uns in jedem Fall für ein Halteverbot bei Umzug. Wir helfen Ihnen, die Halteverbotsschilder für das Einrichten einer Halteverbotszone zu organisieren.
Ein Umzug beansprucht Zeit und vor allem viel Platz. Schließlich gilt es, das Mobiliar und weiteres Inventar unbeschadet aufzuladen. Der Umzugstransporter sollte dabei so nah wie eben möglich vor dem Haus geparkt werden. Dadurch wird das Be- und Entladen deutlich erleichtert. Mündliche Vereinbarungen mit den zukünftigen Anwohnern bieten erfahrungsgemäß leider keine Garantie dafür, dass der benötigte Verkehrsraum frei bleibt. Bei Blockaden durch abgestellte Fahrzeuge ist guter Rat teuer und das Problem oft kaum überwindbar. Die Suche nach dem Halter kann schwierig bis unmöglich werden und erfordert viele unnötigen Befragungen und Bemühungen. Diese Situation kann durch Einrichtung einer Halteverbotszone vermieden werden. Ein Halteverbot bei Umzug wird durch Halteverbotsschilder bekannt gegeben. Nur so können Dritte erkennen, dass hier eine Halteverbotszone eingerichtet ist und das Halten oder Langzeitparken für den angegebenen Zeitraum verboten ist. Ein Halteverbot bei Umzug für andere Teilnehmer ist also sehr wichtig und muss vor dem Umzug organisiert werden. Die Halteverbotsschilder müssen in Dresden mindestens 4 Tage vor dem Umzugstermin platziert sein. Es gilt darauf zu achten, dass die Bekanntmachung der Halteverbotszone frühzeitig erfolgt. Es ist durchaus möglich, dass weitere Anwohner ihr Fahrzeug nicht täglich nutzen und der benötigte Platz somit blockiert wird. Wenn Sie sich nicht rechtzeitig um die Bekanntmachung kümmern, können Sie keine Ansprüche stellen. Es ist Ihnen also untersagt, ein Fahrzeug abschleppen zu lassen, nur damit der Transporter den erforderlichen Platz belegen kann.
Anders sieht es aus, wenn die Halteverbotsschilder für das Halteverbot bei Umzug rechtzeitig und sichtbar platziert wurden. Parkt dann ein Dritter diesen Platz zu, begeht der Fahrzeughalter eine Ordnungswidrigkeit und das Fahrzeug kann vom Ordnungsamt oder der Polizei rechtmäßig entfernt werden. Nicht nur beim Auszug muss diese Halteverbotszone eingerichtet sein. Erkundigen Sie sich schnellstmöglich im neuen Wohngebiet, ob dort ein Halteverbot bei Umzug notwendig ist. Ziehen Sie in eine andere Kommune, müssen Sie die Halteverbotsschilder in zwei Kommunen beantragen. Da der bisherige Wohnort keine Befugnisse für andere Kommunen besitzt.
Das Beantragen der Halteverbotszone
Die bei der Stadtverwaltung zu beantragende Genehmigung anlässlich des geplanten Umzugs muss innerhalb einer bestimmten Vorlaufzeit übermittelt werden. Darin müssen bestimmten Angaben wie zum Beispiel Zeitraum, genaue Örtlichkeit und Länge der Haltverbotszone enthalten sein. Das Einrichten der Haltverbotszone in Dresden muss aus Gründen der Rechtswirksamkeit in einem bestimmten Zeitraum vor dem Beginn des Umzugs erfolgen. Die angeordnete Beschilderung muss eigenständig besorgt und anordnungsgemäß aufgestellt werden. Die zeitliche Begrenzung des Haltverbots ist durch einen Zusatz deutlich zu machen. Nach Ablauf des Zeitraums sind die Halteverbotsschilder zu entfernen oder abzudecken. In dem Transportfahrzeug ist die erteilte Genehmigung gut sichtbar auszulegen. Gegen eine Gebühr übernehmen wir die komplette Antrags- und Ablauforganisation und werden die passenden Haltverbotsschilder für Ihren Umzug aufstellen. Als erfahrenes Umzugsunternehmen in Dresden gewährleisten wir einen präzisen, sicheren Ablauf ihrer gesamten Umzugsmaßnahme, damit Sie keine unangenehme Überraschung erleben.
Straßen- und Tiefbauamt Dresden Abt. Straßenverkehrsbehörde Besucheranschrift Lingnerallee 3 Postanschrift Postfach 12 00 20
Telefon 03514884191 | Öffnungszeiten Montag 9 bis 12 Uhr Dienstag 8 bis 12 Uhr, 13 bis 18 Uhr Donnerstag 8 bis 12 Uhr, 13 bis 18 Uhr Freitag 9 bis 12 Uhr
Aktuelle Informationen Stadt Dresden finden Sie hier: www.dresden.de |
Als Verkehrssicherer richtet Gramer Umzüge Halteverbote im gesamten Stadtgebiet Dresden ein
Hinweise zum Aufstellen von Zeichen 283 StVO (Haltverbot)
Eine Parkverbotszone in Dresden muss gemäß den zeitlichen Angaben in der Verkehrsanordnung aufgestellt werden, d.h. spätestens 4 Tage vor Beginn der Arbeiten mit dem Hinweis, ab wann sie gelten (Datum und Uhrzeit). Die Kennzeichen der Fahrzeuge, die in diesem Bereich der Haltverbote stehen, sind vom Aufsteller der Schilder zu notieren.
Die Polizei in Dresden wird Fahrzeuge nur abschleppen, wenn
1. für das Aufstellen der Halteverbotszone eine Anordnung der Verkehrsbehörde der Stadt Dresden vorliegt,
2. die Verkehrszeichen gut sichtbar aufgestellt sind,
3. die Halteverbotsschilder einschließlich der Zusatzschilder in Aufstellung und Ausführung der StVO entsprechen,
4. das parkende Fahrzeug eine konkrete Behinderung darstellt und
5. das abzuschleppende Fahrzeug bei der Aufstellung der Verkehrszeichen nicht in der Halteverbotszone parkte.
Aufstellen der Halteverbotsschilder durch Verkehrssicherung Gramer
Halteverbotsschilder sind nach bestimmten Richtlinien aufzustellen. Damit diese Vorgänge den Vorgaben der Landeshauptstadt Dresden entsprechen, bieten wir Ihnen diesen Service nach Beauftragung des Halteverbotszonen-Services für Ihren Umzug. Als zertifizierter Verkehrssicherheitsdienstleister verfügen wir über die langjährige Erfahrung Halteverbotszonen in Dresden einzurichten und nach "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA) sowie §45 StVO abzusichern.
Kontaktieren Sie uns gern unverbindlich, wir informieren Sie über alle wichtigen Details rund um die Nutzung von Halteverboten und Halteverbotsschilder während Ihres Umzugs in Dresden. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, fordern Sie Ihr Angebot für ein Parkverbot in Dresden an!
* Angebotspreis für eine Halteverbotszone im Raum Dresden mit 1 Gültigkeitstag (z.B. Umzug am 05.05.2000). Je zusätzlichem Gültigkeitstag entstehen Kosten in Höhe von 20 Euro inkl. Mwst. (z.B. Umzug am 05.05. und 06.05.2000).
* Aufgrund der geänderten Vorschriften nach RSA 21 (Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) wird in Dresden ab April 2022 bei Anträgen mit Möbelliftgestellung die Vorlage eines Verkehr-Regelplans vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass in solchen Fällen zusätzlich 40,00 Euro an Bearbeitsungegebühren zu entrichten sind.
Sie fordern Ihr Angebot zur Halteverbotszone in Dresden an.
Innerhalb von 2 Werktagen erhalten Sie Ihr Angebot per Email.
Die Bezahlung der Halteverbotszone erfolgt vor Auftragsausführung per Paypal oder Überweisung.
Nach Einrichtung der Halteverbotszone erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen spätestens einen Tag vor dem Gültigkeitstag.
Bei Rückfragen zur Halteverbotszone in Dresden stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
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Mit Gramer Umzüge entspannt umziehen ❤️